Parallel zu den Wahlen zur Vertreterversammlung finden die Wahlen der Bezirksstellenbeiräte in den zwölf Bezirksstellen der KVWL statt. In jeder Bezirksstelle ist laut Satzung ein Bezirksstellenbeirat einzurichten. Dieser hat sieben Mitglieder, die wiederum einen Bezirksstellenleiter vorschlagen. Bei der Beiratswahl wählen ärztliche Mitglieder und psychologische Psychotherapeuten einer Bezirksstelle gemeinsam. Wahlkreis ist die jeweilige Bezirksstelle. Hier handelt es sich um eine Persönlichkeitswahl nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechtes, die Wahlvorschläge bestehen daher nicht aus Listen, sondern aus einzelnen oder mehreren Kandidaten.