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Der Ablauf

  

So läuft die KV-Wahl

Fragen und Antworten

Wer kann sich an der KV-Wahl beteiligen?

Alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sind aktiv und passiv wahlberechtigt (zugelassene Vertragsärzte, Ermächtigte oder Angestellte mit mindestens zehn Wochenstunden). Es wird zwischen „ärztlichen Mitgliedern“ und „Psychologischen Psychotherapeuten“ unterschieden. Sie wählen jeweils getrennt aus ihrer Mitte in unmittelbarer, geheimer Briefwahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts aufgrund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV). Die Briefwahl findet vom 20. bis 30. September 2022 statt.

Wer wird gewählt?

Die Mitglieder der KV wählen die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV). Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Alle Mitglieder der KVWL können sich in dem jeweiligen Wahlkreis zur Wahl stellen. Es sind Einzelwahlvorschläge und Listenwahlvorschläge möglich.

Welche Wahlkreise gibt es?

Die Ärztlichen Mitglieder der KVWL wählen in zwei Wahlkreisen: „Münsterland/ Ostwestfalen/ Lippe“ (entspricht dem Gebiet der Regierungsbezirke Münster und Detmold) einerseits und „Östliches Ruhrgebiet/Südwestfalen“ (entspricht dem Regierungsbezirk Arnsberg) andererseits.

Wie setzt sich die Vertreterversammlung der KVWL zusammen?

Die Vertreterversammlung der KVWL besteht aus 50 Mitgliedern. Diese 50 Sitze werden auf die Gruppe der ärztlichen Mitglieder (45 Sitze) und die Gruppe der Mitglieder aus dem Kreis der Psychologischen Psychotherapeuten (5 Sitze) aufgeteilt.

Was ist mit den Bezirksstellen?

Parallel zu den Wahlen zur Vertreterversammlung finden die Wahlen der Bezirksstellenbeiräte in den zwölf Bezirksstellen der KVWL statt. In jeder Bezirksstelle ist laut Satzung ein Bezirksstellenbeirat einzurichten. Dieser hat sieben Mitglieder, die wiederum einen Bezirksstellenleiter vorschlagen. Bei der Beiratswahl wählen ärztliche Mitglieder und psychologische Psychotherapeuten einer Bezirksstelle gemeinsam. Wahlkreis ist die jeweilige Bezirksstelle. Hier handelt es sich um eine Persönlichkeitswahl nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechtes, die Wahlvorschläge bestehen daher nicht aus Listen, sondern aus einzelnen oder mehreren Kandidaten.

Wie können Hausärztinnen und Hausärzte bei der Wahl gestärkt werden?

Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe tritt bei den KV-Wahlen wieder mit der Hausarztliste an. In beiden Wahlkreisen stellen sich insgesamt 25 Kandidatinnen und Kandidaten mit ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern zur Wahl. Sie wollen die Hausarztfraktion in der VV stärken und die hausärztlichen Interessen vertreten.

Welche Aufgabe hat die Vertreterversammlung der KVWL?

Sie ist das Selbstverwaltungsorgan der KVWL und repräsentiert die Gesamtheit aller Mitglieder. Die VV hat unter anderem die Aufgabe der Kontrolle des hauptamtlichen Vorstandes, die Entscheidung über Satzungsfragen und die Genehmigung des Haushaltes. Die VV wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstandes sowie den Vorsitzenden des Vorstandes und den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes. Zudem richtet die VV Ausschüsse wie den Hauptausschuss und beratende Fachausschüsse ein.

Die Termine

  • 20. bis 30.09.2022:

    Frist zur Ausübung der Briefwahl

  • 01.10.2022:

    Auszählung der Stimmen durch den Landeswahlausschuss

  • 06.10.2022:

    Veröffentlichung des Wahlergebnisses