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Infomaterial zur Organspende für Hausarztpraxen

Im Transplantationsgesetz ist seit dem 1. März 2022 die Beratung von Patientinnen und Patienten zum Thema "Organ- und Gewebespende" durch die Hausärztinnen und Hausärzte verankert. Die Beratung der Patienten kann fortan alle zwei Jahre abgerechnet werden.

 

Die Bundeszentrale für gesetzliche Aufklärung (BzgA) hat zu diesem Thema ein Standard-Informationspaket zusammengestellt, das ab Mitte Februar an die Hausarztpraxen versandt wird, so dass die Hausärztinnen und Hausärzte zum 1. März mit Materialien zur Weitergabe an ihre Patientinnen und Patienten ausgerüstet sind. Für Hausärztinnen und Hausärzte werden zusätzlich noch Infobroschüren angeboten.

Bei Fragen können sich Hausärztinnen und Hausärzte, aber auch Patientinnen und Patienten, an das kostenfreie Infotelefon Organspende unter 0800 90 40 400 wenden (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr).

 

Das Standard-Informationspaket in der Übersicht

Mockup Standardinformationspaket

 

Infobroschüren und Bestellformulare für Hausärztinnen und Hausärzte

Beratung zur Organ- und Gewebespende in der Hausarztpraxis. Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch

Doppelseitiges Informationsblatt für die Hausärztinnen und Hausärzte

Bestellschein

 

Weitere Informationen