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Abmahnungen wegen Nutzung von Google Fonts: Tipps für betroffene Praxen

Aktuell häufen sich Anschreiben wegen (vermeintlicher) Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Einbindung von Google Fonts auf Webseiten. Gefordert wird u.a. die Leistung von Schadensersatz unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Münster vom 20.01.2022. Der Deutsche Hausärzteverbandes hat aus diesem Anlass ein Informationsschreiben verfasst.

Was können Praxen tun?‍

  • Prüfen Sie – generell – ob auf Ihrer Website Web Fonts, die automatisch IP-Adresse oder sonstige Daten weiterleiten, verwendet werden. Im Internet gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigene Webseite auf die Einbindung von Google Fonts überprüfen zu lassen.
  • Sofern eine nicht konforme Einbindung vorliegt, schalten Sie auf die lokale Integration um, damit die Schriftarten von Ihrem eigenen Server und nicht von Google geladen werden‍.

Zum Informationsschreiben des Deutschen Hausärzteverbandes

Mitglieder des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe können die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung nutzen. Kontaktieren Sie hierfür bitte die Geschäftsstelle des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe unter Tel.: 02303 94292-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.