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Zeiterfassung in Hausarztpraxis: Das ändert sich 2023

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. 

Am 03. Dezember 2022 hat das BAG die Entscheidungsgründe zu seinem Beschluss veröffentlicht, aus denen sich konkretere Anhaltspunkte für die Arbeitszeiterfassung ergeben.

Die wesentlichen Aussagen des Beschlusses lassen sich wie folgt zusammenfassen: Uhrzeit Termin AdobeStock 442329206

  • Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden tatsächlich erfassen, sodass es nicht ausreicht, lediglich abstrakt ein System zur Verfügung zu stellen, ohne dessen Nutzung sicherzustellen
  • Das BAG geht davon aus, dass eine Delegation auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich ist, d.h. Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber können die Aufgabe der Arbeitszeiterfassung auf die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer übertragen.
  • Für diese Verpflichtung gibt es keinerlei Übergangsfrist, da diese nach Aussage des BAG schon immer in der einschlägigen Vorschrift des § 3 ArbSchG enthalten war.
  • Hinsichtlich der Art und Weise, wie die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber diese Verpflichtung umsetzt, besteht ein Gestaltungsspielraum, da das BAG hierzu keine Aussagen trifft. Damit müssen diese nicht zwingend in elektronischer oder digitaler Form erfüllt werden, sodass auch Aufzeichnungen in Papierform möglich sind.
  • Diese Verpflichtung besteht gegenüber allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Betrieb beschäftigt sind*.
  • Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, zu kontrollieren, dass die Arbeitszeiten dokumentiert werden.

 Das BAG hat mit dem oben vorgestellten Grundsatzbeschluss noch einige Fragestellungen nicht konkret beantwortet. In Kürze, voraussichtlich im ersten Quartal 2023, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen praxistauglichen Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz machen.

Faktenblatt zur Zeiterfassung

 Bild: ©Towfiqu - stock.adobe.com