eAU: Pflicht für alle Arbeitgeber ab Januar
Ab Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeits-Daten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krank melden“.
Die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich dann nicht mehr vorgesehen. Dies gilt auch für Arztpraxen.
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