Skip to main content

Mein Verband

Visionen. Motive. Menschen.

Aktuelle Meldungen

DEGAM und Deutscher Hausärzteverband fordern: Weiterbildungsbefugnis soll auf Grundlage der Kompetenzen vergeben werden

Die hausärztliche Versorgung wird in Deutschland von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und den hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten erbracht. Zur Stärkung der Versorgung und zum Ausbau der gemeinsamen Nachwuchs­arbeit setzen sich die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin und der Deutsche Hausärzteverband dafür ein, die Weiterbildungsbefugnis im Fach Allge­meinmedizin auf Grundlage der vorhandenen Kompetenzen zu vergeben.

So sollen zukünf­tig auch hausärzt­lich tätige Internistinnen und Internisten, beim Nachweis der ent­sprechenden Kompetenzen, vollumfänglich in der Allgemeinmedizin weiterbilden können. Darüber hinaus Weiterbildung AdobeStock 152306858 Ausschnitt wird ange­strebt, den Quereinstieg in den Facharzttitel Allgemeinmedizin zu vereinfachen.

In Deutschland wird die hausärztliche Versorgung von zwei Facharztgruppen gewährleistet: Den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und den hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten. DEGAM und Hausärzteverband setzen sich dafür ein, diese Kräfte stärker zu bündeln und die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nachwuchsarbeit zu verbessern. Konkret empfehlen DEGAM und Hausärzte­verband, die Regelungen für die Weiterbildungsbefugnisse insoweit anzugleichen, dass diese kompetenzbasiert vergeben werden. So soll eine Ungleichbehandlung der haus­ärztlich tätigen Internistinnen und Internisten bei der Dauer der Weiterbildungsbefugnis verhindert werden. Die bisher teils deutlich verkürzte Weiterbildungsbefugnis allein auf­grund der Facharztbezeichnung für die internistische Fachgruppe ist aus Sicht der DEGAM und des Deutschen Hausärzteverbandes nicht mehr zielführend.

„Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie hausärztliche Internistinnen und Internisten stellen gemeinsam die hausärztliche Versorgung in Deutschland sicher. Es gibt keine Hausärztinnen und Hausärzte erster oder zweiter Klasse. Das muss sich auch in der Weiterbildungsbefugnis widerspiegeln. Deswegen treten wir gemeinsam dafür ein, die Weiterbildungsbefugnis zukünftig von den Kompetenzen des Weiterbildenden abhängig zu machen. Das ist auch ein klares Signal an die hausärztlich tätigen Internistinnen und Inter­nisten, dass ihre Kompetenzen in der hausärztlichen Versorgung und in der Weiterbildung unverzichtbar sind“, so Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzte­verbandes.                                   

Bild: adobe.stock.com

Weiterlesen

 

 

 

 

 

 

 

Bild: adobe.stock.com_© Thorsten Malinowski