DEGAM und Deutscher Hausärzteverband fordern: Weiterbildungsbefugnis soll auf Grundlage der Kompetenzen vergeben werden
Die hausärztliche Versorgung wird in Deutschland von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und den hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten erbracht. Zur Stärkung der Versorgung und zum Ausbau der gemeinsamen Nachwuchsarbeit setzen sich die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin und der Deutsche Hausärzteverband dafür ein, die Weiterbildungsbefugnis im Fach Allgemeinmedizin auf Grundlage der vorhandenen Kompetenzen zu vergeben.
So sollen zukünftig auch hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, beim Nachweis der entsprechenden Kompetenzen, vollumfänglich in der Allgemeinmedizin weiterbilden können. Darüber hinaus wird angestrebt, den Quereinstieg in den Facharzttitel Allgemeinmedizin zu vereinfachen.
In Deutschland wird die hausärztliche Versorgung von zwei Facharztgruppen gewährleistet: Den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und den hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten. DEGAM und Hausärzteverband setzen sich dafür ein, diese Kräfte stärker zu bündeln und die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nachwuchsarbeit zu verbessern. Konkret empfehlen DEGAM und Hausärzteverband, die Regelungen für die Weiterbildungsbefugnisse insoweit anzugleichen, dass diese kompetenzbasiert vergeben werden. So soll eine Ungleichbehandlung der hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten bei der Dauer der Weiterbildungsbefugnis verhindert werden. Die bisher teils deutlich verkürzte Weiterbildungsbefugnis allein aufgrund der Facharztbezeichnung für die internistische Fachgruppe ist aus Sicht der DEGAM und des Deutschen Hausärzteverbandes nicht mehr zielführend.
„Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie hausärztliche Internistinnen und Internisten stellen gemeinsam die hausärztliche Versorgung in Deutschland sicher. Es gibt keine Hausärztinnen und Hausärzte erster oder zweiter Klasse. Das muss sich auch in der Weiterbildungsbefugnis widerspiegeln. Deswegen treten wir gemeinsam dafür ein, die Weiterbildungsbefugnis zukünftig von den Kompetenzen des Weiterbildenden abhängig zu machen. Das ist auch ein klares Signal an die hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten, dass ihre Kompetenzen in der hausärztlichen Versorgung und in der Weiterbildung unverzichtbar sind“, so Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
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