Mein Verband

Visionen. Motive. Menschen.

Förderung der Weiterbildung

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) fördert die fachärztliche Weiterbildung § 75a SGB V.

Informationen zur Förderung der Weiterbildung

  • Förderungsdauer: maximal 48 Monate 
  • Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten muss immer vorab von der KV WL genehmigt werden
  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
  • Beachten Sie die Antragsfrist von mindestens 8 Wochen
  • Für einen ganztags beschäftigten Weiterbildungsarzt liegt aktuell der Förderbetrag bei monatlich 5.000 Euro. Förderung für eine Teilzeitstelle wird entsprechend dem Umfang der Teilzeitätigkeit anteilig bemessen.

Kontakt

Hausärzteverband Westfalen-Lippe e.V.
Geschäftsstelle

Massener Straße 119 a
59423 Unna

Telefon: +49 2303 94292-0
Telefax: +49 2303 94292-299

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kundenzufriedenheit

"AUSGEZEICHNET"

bereitgestellt von Meinungsmeister


© Hausärzteverband Westfalen-Lippe e.V.