Studium
Vergabeverfahren und Hochschulstart
Wer sein Abitur in Deutschland gemacht hat, der muss sich über Hochschulstart für das Studium bewerben. Die Vergabe von Medizinstudienplätzen erfolgt in einem bundesweiten Auswahlverfahren, das sicherstellen soll, dass keine Medizinstudienplätze frei bleiben und die vorhandenen Kapazitäten optimal genutzt werden.
Da sich deutlich mehr Leute auf ein Medizinstudium bewerben, als es vorhandene Plätze gibt, ergibt sich ein sogenannter Numerus Clausus (NC), der immer der Abiturnote des schlechtesten Bewerbers entspricht, der im letztes Semester noch einen Studienplatz erhalten hat.
Etwa 80 % der Studenten erhalten ihren Studienplatz auf Basis ihrer Abiturnote. Aufgrund der hohen Bewerberzahl ist es ohne ein sehr gutes Abitur kaum möglich ohne Wartezeit einen Studienplatz zu ergattern.
20 % werden ausschließlich aufgrund ihrer Abiturnote zugelassen. Alles was schlechter als 1,2 ist hat hier keine Chance.
60 % der Plätze werden nach dem sog. Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben. Die Teilnahme am AdH ist im Rahmen der Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) möglich. Wer nur knapp unter dem notwendigen Abischnitt liegt, der hat die Möglichkeit, seine Abiturnote durch bestimmte Kriterien zu verbessern. Welche Kriterien das sind, unterscheidet sich von Uni zu Uni.
Hier geht’s zu:
TMS
TMS steht für "Test für Medizinische Studiengänge".
Der TMS ist also ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest. Eine Teilnahme ist freiwillig und kann nur einmal pro BewerberIn durchgeführt werden! Der Test kann nicht zu einer Verschlechterung der Abiturnote führen.
Getestet werden verschiedene Bereiche wie Gedächtnis, Textverständnis oder räumliches Vorstellungsvermögen.
Anders als beim Abitur hängen die Ergebnisse nicht von der erreichten Punktzahl ab, sondern davon wie gut man im Vergleich zu allen anderen Teilnehmer dieses Jahres abgeschnitten hat.
Die Ergebnisse werden als Prozentrang angegeben, der angibt wieviel Prozent der Teilnehmer schlechter waren als man selbst. Zusätzlich gibt es ein Notenäquivalent das zwischen 1,0 und 4,0 je nach erreichtem Prozentrang liegt.
Studium
Das Medizinstudium ist durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bundeseinheitlich geregelt und umfasst durchschnittlich zwölf Semester.
Das Studium ist in zwei Abschnitte geteilt:
- Vorklinischer Teil (erstes bis viertes Semester), an dessen Ende der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung (frühere Bezeichnungen: Ärztliche Vorprüfung, Physikum) steht,
- und einen klinischen Teil (fünftes bis zwölftes Semester). Er schließt im letzten Studienjahr eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr, PJ) von 48 Wochen ein. Der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung (schriftlich) findet vor dem Praktischen Jahr, der dritte und letzte Abschnitt (mündlich-praktisch) nach dem Praktischen Jahr statt.
Danach kann die staatliche Zulassung (Approbation) zur Berufsausübung als Ärztin/Arzt beantragt werden.
Famulatur
Nach dem bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres (PJ) sind während der vorlesungsfreien Zeiten insgesamt vier Monate Famulatur abzuleisten. Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut zu machen. Sie findet
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
- für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
- für die Dauer eines weiteren Monats wahlweise in einer der in 1. bzw. 2. genannten Einrichtungen statt.
Soest
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Praktisches Jahr
Das praktische Jahr (PJ) findet im letzten Jahr des Medizinstudiums statt. Es gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen:
- in Innerer Medizin,
- in Chirurgie und
- in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen klinischpraktischen Fachgebiete.
Universitäten
In Westfalen-Lippe kann man an drei Orten Humanmedizin studieren:
Ruhr-Universität Bochum
Ruhr-Universität Bochum
mit der
Medizinischen FakultätAbteilung für Allgemeinmedizin
Medizinischen Fakultät
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
mit dem
Centrum für Allgemeinmedizinbvmd
Die bvmd vertritt die Interessen der Medizinstudierenden in der Bundesrepublik Deutschland auf nationaler und internationaler Ebene. Ihre Mitglieder sind die lokalen Studierendenvertretungen der 38 medizinischen Fakultäten in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahre 2004 setzt sie sich dafür ein, den mehr als 85.000 Medizinstudierenden in Deutschland vor Gremien der Hochschul- und Gesundheitspolitik eine starke Stimme zu geben.