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Neue Testverordnung: unübersichtliches Verfahren, Streit um Vergütung

Corona-Schnelltests sind ab sofort nicht mehr für alle kostenlos. Das sieht die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Wer hat noch Anspruch auf einen Schnelltest, worauf muss man achten, wie läuft es in der Praxis? Und was fordert der Hausärzteverband angesichts dieser Entwicklung? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Anspruch auf kostenlose Tests haben:

• Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
• Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
• Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
• Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
• Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
• Pflegende Angehörige
• Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten folgende Bürgerinnen und Bürger:

• Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
• Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen)
• Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).


Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten laut Bundesgesundheitsministerium zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.

Hausärzteverband kritisiert unübersichtliche Verfahren

Der Hausärzteverband kritisiert im Hinblick auf die neue Testverordnung insbesondere folgende Punkte:

• Die schiere Zahl der unterschiedlichen Anspruchsgruppen für kostenlose bzw. kostengeminderte Test macht das Verfahren vollkommen unübersichtlich und bürokratisch.
• Die notwendigen Dokumentationen (z. B. Patienten-Selbstauskunft) führen zu weiterer Zettelwirtschaft in den Praxen.
• Ein Eigenanteil von drei Euro für bestimmte Tests macht das Führen einer Barkasse in den Praxen zwingend erforderlich, was aufwändig und überdies nicht ungefährlich ist.
• Die Reduktion der Vergütung der ärztlichen Leistung um 12,5 % erschließt sich sachlich nicht und bildet in den ärztlichen Praxen entstehende Aufwände insbesondere mit Blick auf die eher gestiegene Komplexität des Testgeschehens in keiner Weise ab.
• Die kurzfristige Umsetzung dieser Änderungen sorgt überdies erneut für unnötiges Chaos in den Praxen.
• Außerdem führen die Änderungen der Corona-Test-VO die Menschen tendenziell weg von den Corona-Testzentren hin zu den (haus)ärztlichen Praxen, die angesichts der steigenden Infektionszahlen ohnehin bereits voll ausgelastet sind.

KVen lehnten Vergütung von Bürgertests zunächst ab

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV und alle 17 Landes-KVen hatten zunächst erklärt, dass sie sich nicht in der Lage sehen, die neuen Anforderungen der Corona-Test-VO rechtsicher umzusetzen und dass sie daher ab dem 30. Juni 2022 keine Bürgertests im Rahmen der Corona-Testverordnung mehr abrechnen und vergüten. Am Abend des 4. Juli einigten sich KBV und Bundesgesundheitsministerium aber auf eine Fortführung.  Es sei nun geklärt, dass die KBV die neuen Voraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müsse. Bei möglichen betrügerischen Abrechnungen könne die KBV nicht zur Verantwortung gezogen werden. An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändert sich dadurch nichts.

Nach Einigung zwischen KVen und Ministerium: Ärzte vor Ort weiter die "Gelackmeierten"

Der Deutsche Hausärzteverband kritisiert, dass trotz dieser Einigung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ministerium die Ärztinnen und Ärzte vor Ort weiterhin die "Gelackmeierten" seien. "Die Einigung zu den Bürgertests mag das Problem der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der Bürgertests für die KVen lösen, für die Ärztinnen und Ärzte vor Ort ändert sich jedoch nichts. Das Bürokratiemonster Testverordnung bleibt unverändert bestehen", so Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt in einem Pressestatement vom 05.07.2022.

Zum Pressestatement des Deutschen Hausärzteverbandes

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum Download