Übersicht der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in der (haus-)ärztlichen Praxis
Der Deutsche Hausärzteverband hat eine Übersicht zu den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in der (haus-)ärztlichen Praxis zusammengestellt.
Gemäß § 57 Absatz 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) haben Vertragsärzte die Befunde, Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlassten Leistungen einschließlich des Tages der Behandlung in geeigneter Weise zu dokumentieren. Wie lange die jeweiligen Aufbewahrungsfristen gesetzlich geregelt sind, hat der Deutsche Hausarztverband in einer nach Themenfelder unterteilten Übersicht dokumentiert.
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