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Kritik an kurzfristiger Änderung der Notfallversorgung

„Die Politik zu verstehen, ist im Moment nicht einfach. Viele Anträge in den Gesetzgebungsverfahren sind für uns nicht mehr nachvollziehbar“, erklärt Anke Richter-Scheer, 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe, und bezieht sich damit auf den am 23. Mai 2023 in den Ausschuss für Gesundheit eingebrachten Änderungsantrag 5 zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG).

"Es ist allgemein bekannt, dass mindestens 50 Prozent der Patienten, die direkt das Krankenhaus wegen einer Erkrankung aufsuchen, keine medizinischen Notfälle sind. Und jetzt sollen diese Patienten zukünftig nicht mehr an die Vertragsarztpraxen/Hausarztpraxen rücküberwiesen werden, sondern an die Bereitschaftsdienstpraxen, die wiederum von uns besetzt sind? Diese Praxen sollen, wenn es nach der Politik geht, 24 Stunden geöffnet sein, wir aber müssen sie besetzen", so Anke Richter-Scheer. "Außerhalb unserer Sprechstundenzeiten ist das im Rahmen der Sicherstellung richtig, aber während unserer Arbeitszeiten bedeutet das für einen Kollegen, der eine Einzelpraxis führt, dass er diese für den Bereitschaftsdienst schließen muss. Nachvollziehbar ist das nicht, vor allem bedeutet das weder eine Entlastung für den stationären Sektor noch für den ambulanten Bereich."

"Mit hausarzt- und patientenzentrierter Versorgung hat das nichts zu tun!"

Den Patienten werde damit das genommen, was sie brauchen: ein Ansprechpartner, der sich um die gesundheitlichen Belange kümmert. "Mit hausarzt- und patientenzentrierter Versorgung hat das auf jeden Fall nichts mehr zu tun", betont Richter-Scheer. "Bei allem Respekt vor politischen Entscheidungen: Dieser Beschluss ist nicht durchdacht!"

Auch in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, in der der Hausärzteverband Westfalen-Lippe mit der Hausarztfraktion vertreten ist, wurde am Freitag intensiv über die geplante Änderung der Notfallversorgung diskutiert. Der 1. Vorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer bedankte sich bei Anke Richter-Scheer für die vorgebrachte Kritik und bekräftigte den Inhalt.

Die VV formulierte ihrerseits einen Auftrag an den KVWL-Vorstand. Darin heißt es, politische Entscheidungen, wie z.B. die Klinikreform, seien nicht nachvollziehbar und die Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit der Ärzteschaft seien in Gefahr. "Gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung, z.B. dem erst am 26.5.2023 verabschiedeten Änderung in der Notfallversorgung, eingebracht im Rahmen des am 01.07.2023 in Kraft tretenden Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), oder der anstehenden Sozialversicherungsverpflichtung der Poolärzte, ist eine Notfallversorgung in der vorliegenden Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Der Gesetzgeber fordert eine 24/7 Bereitschaft der Ärzteschaft in der vertragsärztlichen Versorgung, wobei diese Notwendigkeit bisher durch Ärzteschaft organisiert wurde. Ein Eingriff in die Selbstverwaltung von Staats Seite ist nicht hinnehmbar." Der Vorstand der KVWL werde daher beauftragt zu prüfen, inwiefern der Sicherstellungsauftrag für den Notdienst zurückgegeben werden kann.