Skip to main content

Mein Verband

Visionen. Motive. Menschen.

Aktuelle Meldungen

Neuer Palliativvertrag steht: "Ein Erfolg"

Der neue Palliativvertrag Westfalen-Lippe steht: „Nach 18-monatigen zähen Verhandlungen ist dem Berufsverband der Palliativmediziner Westfalen-Lippe gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eine erfolgreiche Neuverhandlung des Vertrages mit den Krankenkassen gelungen, zu der wir gratulieren“, erklärt Anke Richter-Scheer, 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Dieser Vertrag bedeutet Planungssicherheit für Ärzt*innen Patient*innen und schafft noch bessere Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung unheilbar erkrankter Menschen.“

Dr. Ulrich Weller, Vorsitzender des Berufsverbandes der Palliativmediziner Westfalen-Lippe, freut sich über den Verhandlungserfolg. "Palliativmedizin AdobeStockDer Vertrag zur Versorgung von unheilbar kranken Patientinnen und Patienten wurde neu verhandelt. (Foto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Der neue Vertrag behält die Grundstruktur, dass die Hausärzte*innen weiterhin für Ihre sterbenden Patienten voll verantwortlich sind, ohne über längere Zeit 24/7 verfügbar sein zu müssen. Diese Lücke schließen die 38 palliativmedizinischen Konsiliardienste (PKD) in Westfalen-Lippe. Somit wird ein wichtiger hausärztlicher Versorgungsbereich in den Reihen der Hausärzte gehalten, ohne massive Überforderung der Kolleginnen und Kollegen in der sehr intensiven Betreuung von Sterbenden Menschen zuhause." 

Inhaltlich bringe der Vetrag konkret eine verbesserte Vergütung für die Hausärzt*innen (siehe Anlage 6). Die Leistungsstärke der PKD nehme zu, so dass eine intensivere Betreung durch den PKD gemeinsam mit den Hausäzt*innen stattfinden kann. "Viele Palliativmediziner*innen sind Hausärzte. Auch für sie wird die Arbeit attraktiver und auch ein bisschen lukrativer, so dass wir auch hier das überall bestehende Nachwuchsproblem verbessern können", betont Weller. "Grundsätzlich ist es ein großer Erfolg, dass wir diesen Vertrag in seiner Grundphilosophie erhalten konnten und in allen Bereichen verbessern konnten."

Der Vertrag ist gültig ab 1. Juli 2023.

Weitere Informationen zum Download:

Vertrag zur allgemeinen und spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten in Westfalen-Lippe

Anlage 6

Anlage 7