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Telefon-AU ab sofort wieder möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute (7. Dezember) die Wiedereinführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen. "Aus Sicht des Hausärzteverbandes begrüßen wir die schnellere Wiedereinführung", erklärt Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. "Die Telefon-AU kann dazu beitragen, den Hausarztpraxen angesichts der derzeitigen Infektlage dringend benötigte Entlastung zu bringen."

Wunschbaum ganz

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich seit langer Zeit für eine dauerhafte Einführung der Telefon-AU eingesetzt. Ursprünglich war dies jedoch erst für Ende Januar 2024 in Aussicht gestellt worden. "Dass sich die politisch Verantwortlichen nach monatelangen Diskussionen nun doch dazu durchringen konnten, die telefonische AU früher als geplant wiedereinzuführen, zeigt, dass sich unser beharrlicher Einsatz gelohnt hat", so Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes in einem Pressestatement. 

"Die Hausarztpraxen sind derzeit wieder extrem voll. Das hat zum einen natürlich mit der aktuellen Infektionswelle zu tun. Zudem leiden unsere Praxen und unsere Patientinnen und Patienten aber auch unter dem Politikversagen der letzten Jahre: Mit immer weniger Zeit müssen die Hausärztinnen und Hausärzte immer mehr Patienten betreuen. Gleichzeitig hat der Bürokratieaufwand ein Ausmaß erreicht, das es immer schwieriger macht, die Versorgung der Menschen sicherzustellen. Die Situation ist vielerorts sehr ernst", So Beier.

Die Telefon-AU werde diese Probleme natürlich nicht lösen können. Dennoch sei sie ein wichtiges und bewährtes Instrument, das kurzfristig für Entlastung in dieser sehr angespannten Situation sorgen werde.

"Eine zentrale Forderung unseres Verbandes war dabei immer, dass die Ausstellung einer Telefon-AU nur bei der jeweiligen Praxis bereits bekannten Patientinnen und Patienten möglich sein sollte", betont Beier. "Wir versorgen diese oftmals seit vielen Jahren, kennen ihre Krankheitsgeschichte und können daher in der Regel sehr gut einschätzen, wann ein persönlicher Termin notwendig ist um beispielswiese eine schwerwiegende Erkrankung auszuschließen oder die Medikation anzupassen. Gleichzeitig führt diese persönliche Beziehung dazu, dass das Missbrauchsrisiko, das ja insbesondere von Arbeitgeberseite immer wieder angeführt wird, gering ist. Das zeigen auch die Erfahrungen während der Corona-Pandemie.“

Zum Pressestatement des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vom 7. Dezember 2023

Zur Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7. Dezember 2023