Coronatests: Neue Abrechnungsziffern für symptomatische Patienten
Seit dem 1. Oktober werden bei symptomatischen Patienten bei Durchführung einer Testung auf COVID-19 neben GOP 88240 und Ausnahmekennziffer 32006 zusätzlich die Ziffern GOP 02402 oder 02403 abgerechnet. Für die Testung aufgrund der Corona Warn App wird die 02403A eingesetzt.
Coronavirus: Kurzarbeit - Unterstützung - Erleichterung Finanzverwaltung
Die meisten Grenzen sind in Folge des Coronavirus bereits geschlossen, Kinos, Diskotheken und Bars müssen schließen; das öffentliche Leben wurde heruntergefahren. Die wirtschaftlichen Folgen sind schon jetzt deutlich zu spüren. Aber auch der arbeits- und steuerrechtliche Bereich ist massiv betroffen. Wie gehen Sie nun als Arbeitgeber mit erkrankten Mitarbeitern um? Wie können Sie auf verängstigte Mitarbeiter reagieren und wie weit geht überhaupt Ihr Direktionsrecht bezüglich Dienstreisen und Homeoffice-Regelungen? Was müssen Sie bei der Anordnung von Kurzarbeit oder Überstunden beachten und welche steuerlichen Hilfen können Sie seitens der Bundesregierung erwarten?
Mit nachfolgenden Informationen erhalten Sie auf diese und weitere Fragen wichtige Antworten. Dabei handelt es sich nicht nur um „corona-spezifische“ Informationen. Auch in gleichgelagerten Krisenfällen können Sie zukünftig auf diese Informationen zurückgreifen.
Sie finden hier umfangreiche Informationen für Ihre Praxis, für Sie als Arbeitgeber und als Unternehmer, zur Verfügung gestellt von der Steuerberatung Gudrun Schnoor, Unna.
News Test
Fristen und Termine
Fristen zur Patienteneinschreibung
Übersicht über die Fristen für die Patienteneinschreibung in die HZV-Verträge:
bis zum 01. Februar | Beginn Teilnahme 2. Quartal |
bis zum 01. Mai | Beginn Teilnahme 3. Quartal |
bis zum 01. August | Beginn Teilnahme 4. Quartal |
bis zum 01. November | Beginn Teilnahme 1. Quartal |
Bis zu oben genanntem Datum müssen die Patienteneinschreibebelege bei der verarbeitenden Stelle (der HÄVG Rechenzentrum GmbH) eingegangen sein (beachten Sie daher bitte die Postlaufzeit!).
Die Fristen gelten für alle HZV-Verträge.
Die Adresse lautet:
HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln
Tipps:
- Senden Sie die Patienteneinschreibebelege möglichst wöchentlich an die verarbeitende Stelle.
- Senden Sie die Patienteneinschreibebelege mindestens drei Tage vor Fristablauf an die verarbeitende Stelle.
Fristen Abgabe Abrechnung
Bitte reichen Sie Ihre Quartalsabrechnungen für die TK, KKH, HEK, hkk,IKK classic, und spectrumK wie folgt ein:
1. Quartal | 05.04. |
2. Quartal | 05.07. |
3. Quartal | 05.10. |
4. Quartal | 05.01. |
Bitte reichen Sie die Quartalsabrechnung für die AOK, EK, LKK, Knappschaft, GWQ Hausarzt+, Novitas BKK wie folgt ein:
1. Quartal | 10.04. |
2. Quartal | 10.07. |
3. Quartal | 10.10. |
4. Quartal | 10.01. |
Eine Verlängerung der Einreichfristen ist nicht möglich.
Mit der Online-Abrechnung mittels HZV Online Key steht Ihnen ein schneller, effizienter und sicherer Weg zur Abrechnung der HZV-Verträge zur Verfügung.
Sofern Sie Ihre Abrechnungsdaten nicht mittels HZV Online Key übermitteln, besteht die Möglichkeit, die Abrechnungsdaten mittels Abrechnungs-CD an das Rechenzentrum der HÄVG zu senden. Bitte beachten Sie hier unbedingt die Postlaufzeit. Senden Sie die Abrechnungs-CD an:
HÄVG Rechenzentrum GmbH
VDM Bereich Abrechnung
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln
Termine Abschlagszahlungen
Die Abschläge werden jeweils bis zum 15. eines Monats (AOK, EK, gesch. BKK und GWQ werden jeweils bis zum 28. eines Monats) ausbezahlt. Je eingeschriebenen HZV-Patienten werden folgende Beträge ausbezahlt:
TK, KKH, HEK, hkk | pro Monat 11,00 € |
AOK, EK, KBS, gesch. BKK, GWQ Hausarzt+, spectrumK | pro Monat 11,50 € |
IKK classic, LKK | pro Monat 13,00 € |